Immobilienbesitzer
in Berlin und Brandenburg müssen für die Sanierung von Wasser- und Abwasseranlagen
tief in die eigene Tasche greifen. Das hatten viele von ihnen nicht
einkalkuliert. Mit einem geschlossenen Immobilienfonds wie etwa den SHB Fonds
hätten sie dieses Problem kaum.
Horch was kommt von draußen rein,
hollahi hollaho – Immobilienbesitzer fühlen sich von der ersten Zeile des
Volksliedes aus dem 19. Jahrhundert ganz und gar nicht mehr bespaßt. Ganz im
Gegenteil, so weiß Hans Gruber, Immobilienexperte der SHB Innovative Fonds AG
(SHB AG), scheppern dann bei ihnen häufig nur noch die Alarmglocken. Kommt
nämlich etwas überraschend von draußen herein, so ist es zunehmend Wasser aus
geborstenen Leitungsrohren. Oder Post vom Wasserzweckverband. Und dann werden
sie kräftig zur Kasse gebeten, wie Beispiele aus Berlin und Brandenburg zeigen.
Investitionen für die Erneuerung der Wasser- und Abwasseranlagen legen die Wasserzweckverbände
dort schon seit geraumer Zeit und ohne Nachsicht auf die Eigentümer um. Zugrunde
liegt hier ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem
Jahr 2007. Danach dürfen Kommunen und Zweckverbände den Aufwand für neue
Wasserleitungen außerhalb des Hauses auch auf Immobilienbesitzer abwälzen, wenn
diese schon vor 1990 für ihre Anschlüsse gezahlt hatten. In der Regel, so Hans
Gruber von SHB Immobilienfonds, bleibt dafür eine Zahlungsfrist von häufig
gerade mal einem Monat. Private Immobilieneigentümer trifft der Schock dann
ähnlich überraschend wie die Verantwortlichen des Flughafens Berlin Brandenburg
Willy Brandt. Allein für die beiden genannten Bundesländer rechnet der Verband
Berlin-Brandenburger Wohnungsunternehmen (BBU) ganz aktuell mit einer
Gesamtbelastung von 340 Millionen Euro. Private Eigentümer könnten dadurch
finanziell mächtig ins Schlingern geraten, die Klagebereitschaft sei trotz
letztlich ungeklärter Rechtslage aus Risiko- und Kostenaspekten gering.
Ebenso schwierig bis unmöglich ist es,
die Kosten an die Mieter weiterzureichen. Hans Gruber von SHB Innovative
Fondskonzepte AG (SHB AG), warnt deshalb davor, sich beim Kauf einer
fremdvermieteten Eigentumswohnung ausschließlich auf den äußeren Schein zu
verlassen: „Selbst der hinzugezogene Architekt kann kaum alle auf dem
Grundstück oder unter dem Straßenbelag davor schlummernden Gefahren erkennen.“
Man dürfe als Immobilienerwerber also keineswegs auf Kante rechnen, sondern
stets ausreichendes Geld zurücklegen, um gegen alle Eventualitäten gewappnet zu
sein. Ganz im Gegensatz dazu beauftragten beispielsweise die Manager der
SHB-Fonds rechtzeitig vor einer Entscheidung, ob eine Immobilie ins Portfolio
aufgenommen werden soll, ausgesuchte und ortskundige Spezialisten mit der
Qualitätsprüfung. Im Zweifel fallen
solche Belastungen im Rahmen der auch beim Fonds enthaltenen Erhaltungskosten
also in der Regel erst gar nicht an.